Die Energieberatung soll Bauherren einen wirtschaftlich sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz und Klimawirkung ihres Gebäudes nachhaltig verbessern können. Unsere Energieberater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet. Dies ist die Voraussetzung für die Umsetzung von geförderten energetischen Maßnahmen.
Sowohl zur Vermeidung von Schadenspunkten als auch bei der energetischen Bewertung der Gebäudehülle spielen Wärmebrücken im Bereich von Bauteilanschlüssen eine entscheidende Rolle. Ziel ist die wärmebrückenminimierte Ausführung der Gebäudehülle. Die Bewertung von Wärmebrücken erfolgt projektbezogen stationär (1D bis 3D) sowie instationär (1D bis 2D).
Mehrzonige dynamische Berechnung zur Beurteilung des Innenraumklimas und des Energieverbrauchs ganzer Gebäude. Neben dem detaillierten Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes können weitere physikalische Fragestellungen hinsichtlich Belichtung, Raumluftqualität und thermischer Behaglichkeit unter individuellen Klima- und Nutzungsrandbedingungen betrachtet werden. Dies ist eine enorme Hilfestellung zur wirtschaftlichen Dimensionierung von Gebäudehüllen.
Besondere Baukonstruktionen (z.B. Innendämmung) oder bauphysikalische Fragestellungen (z.B. Austrocknungsverhalten von Bauteilen) erfordern eine realitätsnahe instationäre Berechnung des gekoppelten Wärme- und Feuchtetransports. Die Berechnungen berücksichtigen detailliert die Vorgänge der Dampfdiffusion und des Flüssigkeitstransportes und erfolgen ein- und zweidimensional unter individuell festlegbaren Klima- und Nutzungsrandbedingungen.
Der sommerliche Wärmeschutz wird für kritische Räume bzw. Raumgruppen mit dem detaillierten Nachweisverfahren als dynamisch thermische Gebäudesimulation (Nachweis der Übertemperaturgradstunden) nach DIN 4108-2 (2013-02), Kap. 8.4 nachgewiesen. Kritische Räume bzw. Raumgruppen zeichnen sich u.a. durch einen hohen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil (fWG) aus. Der Nachweis ist erbracht, wenn in dem betroffenen Raum unter den Randbedingungen nach DIN 4108-2, Kap. 8.4 über den Zeitraum von einem Jahr bei Nichtwohngebäuden nicht mehr als 500 Übertemperaturgradstunden [Kh] bzw. bei Wohngebäuden nicht mehr als 1200 Übertemperaturgradstunden [Kh] während der Nutzungszeit anfallen.
Wir beraten Bauherren zum sämtlichen Fördermittelprogrammen sowie zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Als gelistete Energieeffizienzexperten sind wir berechtigt BEG-Bauvorhaben aller Kategorien – Neubau / Sanierung, Wohngebäude / Nichtwohngebäude und auch Baudenkmäler – zu begleiten, sowohl in der Planung als auch in der Bauausführung.
Gesellschafterin
Sahlmann & Partner GbR
Geschäftsführender Gesellschafter
S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Geschäftsführender Gesellschafter
S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Geschäftsführender Gesellschafter
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