NEUBAU EINER WOHNANLAGE IN CHEMNITZ AHORNHÖFE

Beschreibung

Bei der Entwicklung der Ahornhöfe stand die Privatsphäre im Mittelpunkt. Um für den Mieter in der Zeit der virtuellen und schnellen Welt einen Rückzugsort zu bieten, entstand die Idee des Cocooning. Ein Ort für Kommunikation, Kontakt und privates Leben. Der Entwurf zur Wohnanlage Ahornhöfe sieht ganz bewusst eine städtebauliche Gebäudeeinordnung, abgerückt von der Carl-von-Ossietzky-Straße und der Geibelstraße, vor. Beide Baukörper werden deckungsgleich als 5-Geschosser ohne Kellergeschoss in Massivbauweise ausgeführt. Die Gebäude umfassen je 13 Wohneinheiten und eine Wohnfläche von rund 990m² je Haus. Davon wird die Erdgeschosswohnung barrierefrei ausgebildet. Der Freifläche zwischen den Straßen und Gebäuden wird konsequent für den ruhenden Verkehr und als Feuerwehrzufahrtsbereich bzw. als Feuerwehr-aufstellfläche angelegt. Der Innenhof fungiert mit seinen Sitzbereichen als Ruhezone mit hoher Aufenthaltsqualität.

Mit dem Entwurf wurde bewusst auf eine runde Formensprache als markantes Element der Fassadengestaltung zurückgegriffen. Denn nachweislich erzeugen runde Formen die Akzeptanz von Gebäuden und das Wohlbefinden im Positiven und wecken darüber hinaus zustimmende Emotionen. Gleichzeitig stehen Rundungen für Natürlichkeit sowie für Bewegung, Dynamik und Fortschritt. Im Entwurf wurden aufgrund all dieser positiven Eigenschaften scharfen Kanten durch runde Formen als Fassadenmotiv ersetzt und damit eine besondere Plastizität, ein unverwechselbarer Charakter und ein hoher Wiedererkennungswert geschaffen. Ein wesentlicher Eckpfeiler zur Gestaltung der Ahornhöfe ist das „Cocooning-Konzept“. Hier stehen Wohlfühlcharakter und Behaglichkeit im Vordergrund. Auf dem Grundstück selbst, sind alle Wohngebäude und Nebenbehausungen in Ihrer Lage und Ausrichtung so orientiert, dass die Privatsphäre von außen nach innen zunimmt.

Bei der Grundrissentwicklung wurde maximaler Wert auf Barrierefreiheit nach SächsBO, VwVLTB und der DIN 18040-2 gelegt. Alle Grundrissvarianten sind, entsprechend der Gesetzgebung, barrierefrei! Es stehen vollumfänglich die gesetzlich geforderten Bewegungsflächen, von 1,20 m für die Barrierefreiheit, zur Verfügung. Somit können alle Grundrissvarianten mit Rollator oder Gehhilfen benutzt werden! Mit der Erdgeschosswohnung bieten wir zusätzlich eine vollumfänglich rollstuhlgerechte Lösung, mit den gesetzlichen Anforderungen von 1,50 m, für die Bewegungsflächen an.

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